Die Telematikinfrastruktur ermöglicht eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapierenden, Krankenhäusern und anderen. Sämtlicher Datenverkehr im Gesundheitswesen ist auf diesem Weg möglich. Fachwissen kann einfach und schnell gesammelt werden. Entsprechend können Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten notwendig sind, sicher und innerhalb kürzester Zeit zusammengeführt werden. Im Ernstfall werden auf diesem Weg wichtige Sekunden gespart. Für die Nutzung von E-Rezepten ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur Pflicht. So können Sie patientenbezogene Daten und die verordneten Medikationen einfach und sicher mit anderen Fachärztinnen und Fachärzten austauschen. 

 

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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Teil der Telematikinfrastruktur (TI) und ein zentraler Baustein der bundesweit vernetzten Gesundheitsversorgung. Sie unterstützt Patientinnen und Patienten dabei, Ärztinnen und Ärzte medizinisch relevante Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen, und soll durch den ermöglichten Zugriff auf Dokumente von Behandlungen außerhalb der Klinik und der Praxis Transparenz über die Behandlungsabläufe schaffen und die Kommunikation zwischen den Beteiligten fördern. 

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ermöglicht einen sicheren und verschlüsselten digitalen Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen Teilnehmern in der Telematikinfrastruktur. Neben Arzt- und psychotherapeutischen Praxen werden sich auch Krankenhäuser, Apotheken, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und weitere Organisationen an KIM anschließen. Ziel ist es, dass zukünftig die elektronische Kommunikation ganzheitlich im Gesundheitswesen über KIM stattfinden kann. Die Einführung erfolgt schrittweise und im ersten Schritt können eArztbriefe und E-Mail-Nachrichten über KIM versendet und empfangen werden. Seit 1. April 2021 ist KIM die einzige Möglichkeit für Vertragsärzte und -psychotherapeuten, eArztbriefe zu übermitteln.

Ärztinnen und Ärzte sowie auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen. Ärztinnen und Ärzte benötigen für den Versand den elektronischen Heilberufsausweis, um somit qualifizierte elektronische Signaturen (QES) zu erstellen. Das PVS und das eArztbrief-Modul müssen jeweils KBV-zertifiziert sein. Mit einem neuen Vergütungsmodell werden eArztbriefe seit dem 1. Juli 2020 gefördert.

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Apothekerinnen und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

Der eMP bildet die Datengrundlage für den BMP und enthält folgende Informationen:

  • Patientenstammdaten
  • Angaben zur Medikation (verordnete Arzneimittel (AM), Selbstmedikation, ggf. in der Vergangenheit eingenommen AM und Informationen zu Anwendung) 
  • medikationsrelevante Daten (Allergien/Unverträglichkeiten, medizinische Individualparamter des Versicherten wie Alter, Gewicht oder Kreatininwert) 
  • Hinweise und Infos zum ärztlichen Informationsaustausch